Gerätturnen

Geturnt wird nach „Turn10 2018+“ Verein (https://www.turn10.at Basisstufe), inkl. Allg. Bestimmungen, Bewertungsrichtlinien, Geräterichtlinien.

Die Geräteausstattung wird bis Voranmeldeschluss bekanntgegeben.


Eine Auflistung von allen verfügbaren Geräten findet ihr hier ab spätestens 31. Mai 2024.


Leichtathletik

Bei den Leichtathletikbewerben gelten die Bestimmungen des ÖLV. Zur Berechnung werden die ÖTB-LA-Berechnungstabellen herangezogen.

Bei Kugelstoß und Weitsprung hat jeder Wettkämpfer drei Versuche, der beste Versuch wird gewertet.

Die Turnfestleitung behält sich aus organisatorischen Gründen vor die Anzahl der Versuche auf zwei zu reduzieren.



Altersklasse Kugelstoß Weitsprung
TU TUI
AK 10/12 3 kg 2 kg Zone
AK 13/14 4 kg 3 kg Zone
AK 15/16 5 kg 3 kg Balken
AK 17/18 6 kg 4 kg Balken
AK 19 7,25 kg 4 kg Balken
AK 19+ 7,25 kg 4 kg Balken

Schwimmen

Schwimmstaffel - Breitseite im Freibad (etwa 16m) - 2 Längen mit Wende - ohne Startsockel


  1. Es ist ausschließlich in der Lage Brust zu schwimmen.
  2. Ein Lagenwechsel ist nicht erlaubt.
  3. Es ist lediglich ein Unterwasserzug erlaubt.
  4. Der Anschlag am Bahnende erfolgt mit beiden Händen 
  5. Die Wende darf beliebig ausgeführt werden, solange der Beckenrand für den Wertungsrichter deutlich mit beiden Händen berührt wird.
  6. Das Startkommando lautet: "Auf die Plätze" – Pfiff
  7. Fehlerhafte Übergaben ziehen Strafsekunden (drei Strafsekunden je fehlerhafter Übergabe) nach sich.
  8. Bei Staffeln erfolgt die Zeitnehmung bei Anschlag (mit beiden Händen) des letzten Schwimmers.

Rätsellauf

Der Rätsellauf ist Teil der Mannschaftswettkämpfe. Während des Laufes, der in der Gruppe absolviert wird, sind Fragen zu beantworten.


  1. Der Vorbereitungstext zu den Fragen wird zeitgerecht veröffentlicht. Die gesamte Mannschaft hat den Rätsellauf in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen.
  2. Er wird mit zehn Punkten bewertet. Hilfestellungen durch Betreuer bzw. Mannschaftsführer sind nicht zulässig. Kann ein Mannschaftsmitglied aufgrund einer Verletzung nicht mitlaufen, ist dies dem Wettkampfleiter zu melden.


Nähere Informationen folgen bis spätestens 31. Mai 2024


Singen & Tanzen

Pflichtlieder / Pflichttänze

Die Noten und Texte der Pflichtlieder und die Tanzbeschreibungen, Noten bzw. MP3-Dateien der Pflichttänze, sowie die Wertungsblätter sind zum Download verfügbar auf: https://bjtf-moedling.at/downloads


  1. Die “Bestimmungen für das Singen und Tanzen“ sind in der jeweils gültigen Fassung maßgeblich. Die Wertungsblätter werden zeitgerecht veröffentlicht.
  2. Für WWS, GWS und MWK werden Lieder und Tänze unterschiedlicher Schwierigkeit in Form eines „Lieder- und Tanzkatalogs“ ausgeschrieben. Aus diesem Lieder- und Tanzkatalog ist ein Pflichtlied bzw. Pflichttanz zu wählen.
  3. Das gewählte Pflichtlied ist einstimmig gemäß der Ausschreibung zu singen, der gewählte Pflichttanz gemäß der Ausschreibung zu tanzen. Die Wahl ist beim Wettkampf bekanntzugeben.
Pflichtlieder Grundpunkte
Wer nur den lieben langen Tag 7,00 Pkt.
Ein Heller und ein Batzen 6,00 Pkt.
Turner auf zum Streite 5,00 Pkt.
Nein, Nein, Nein, aber Nein 4,00 Pkt.
Schön ist die Welt 3,00 Pkt.
Pflichttänze Grundpunkte
Waldhansl (mit Gesang) 8,00 Pkt.
Fürizwänger (mit Gesang) 8,00 Pkt.
Waldhansl (ohne Gesang) 7,00 Pkt.
Eckerischer 6,00 Pkt.
Fürizwänger (ohne Gesang) 5,00 Pkt.
Knödeldrahner 4,00 Pkt.
Siebenbürger Rheinländer 3,00 Pkt.

Kürlied / Kürtanz

Kürlied und Kürtanz sind frei zu wählen und werden nach Meldung eingestuft.

  1. Die Tanzmusik kann entweder von einem Musiker oder einem Tonträger kommen.
  2. Zur Sicherstellung einer gleichen und gerechten Bewertung sind Kürliedsatz, Kürtanzbeschreibung sowie eine digitale Datei der beim Wettkampf eingesetzten Tanzmusik (gilt auch für Mannschaften, die von einem Musikanten begleitet werden) bis spätestens 29.5.2024 an den Festausschuss (per E-Mail an festkanzlei@bjtf-moedling.at) zu übermitteln. Später eingelangte Unterlagen können nicht mehr angenommen werden, das Kürlied bzw. der Kürtanz werden in diesem Fall mit 0 (null) Grundpunkten bewertet. Beim Kürlied muss die Anzahl der gesungenen Strophen sowie die Ein- oder Mehrstimmigkeit (Angabe, welche der am Liedsatz abgedruckten Stimmen gesungen werden) bekannt gegeben werden.
  3. Binnen 14 Tagen nach Einlangen der Unterlagen hat die Wettkampfleitung dem einreichenden Verein Auskunft darüber zu erteilen, ob das eingereichte Stück/der eingereichte Tanz zum Wettkampf zugelassen wird (siehe Pkt. 1.2.1 Bestimmungen für Singen und Tanzen der Turnerjugend). Eine Änderung bei Ablehnung ist zulässig.
  4. Die Wertigkeit der eingereichten Stücke wird nach Bewertung bekanntgegeben und ist bindend.
  5. Das Singen ist von einem Mitglied der Mannschaft zu leiten (Singleiter).
  6. Beim Anstimmen kann ein Instrument zu Hilfe genommen werden. Es muss nicht lediglich der erste Ton angegeben werden, es können auch die ersten drei oder vier Töne, ein Dreiklang oder eine passende Harmonie dazu verwendet werden.
  7. Das Anstimmen kann vom Singleiter, von einem Mitglied der Mannschaft oder von einer außenstehenden, nicht der Mannschaft zugehörigen Person, durchgeführt werden. Sollte der Singleiter merken, dass nach Beginn des Liedes die Harmonie nicht stimmt, kann er ohne Punktverlust abwinken und neu anstimmen (lassen).
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